Personendatenschutz – GDPR

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (General Data Protection Regulation) (weiter — GDPR), die vom EU-Parlament genehmigt wurde.

Es ist nicht zu unterschätzen, wie wichtig Personendatenschutz ist, sei es bezogen auf das richtige Verhalten gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern, oder angesichts der strengen Sanktionen für die Nichteinhaltung der Verordnung.

Unsere Experten im Bereich Personendatenschutz erbringen folgende Dienstleistungen:

  • Beratung zum Personendatenschutz;
  • Vorbereitung eines Rechtsgutachtens und Auditdurchführung über den laufenden Zustand der Einhaltung der Verordnung GDPR in der Gesellschaft;
  • Erarbeitung von Dokumenten zur Bearbeitung und Schutz von Personendaten sowie die Anpassung der vorhandenen Dokumente an die Forderungen von GDPR;
  • Beratung bezüglich besonders empfindlicher Personendaten (Ärztegeheimnis, religiöse Überzeugung, biometrische Daten usw.)